M16: Waldläufer

Einzig Zivilisten, die ausreichend ausgerüstet sind und eine rudimentäre Schulung durchlaufen haben, ist es erlaubt, die Wildnis auf eigene Gefahr zu betreten. Dies tun sie immer im Wissen der Gilde, damit das Bereitschaftsteam jederzeit zur Hilfe eilen kann.

Diese Zivilisten, im Volksmund „Waldläufer“ genannt, wird außerdem der Schwur abgenommen, dass sie stets wahrheitsgemäß angeben, wohin sie sich in der Wildnis begeben werden und dass sie sich nicht zu weit von der Barrikade des Hains entfernen. Bei kleinsten Anzeichen der Gefahr sind sie verpflichtet die Rückzugstechniken anwenden, welche ihnen gezeigt wurden.

All diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Waldläufer und es folgen strenge Strafen bei Verstößen, sowie eine Rücknahme dieser Sondererlaubnis. All dem zum Trotz kehren noch heute regelmäßig Waldläufer nicht von ihren Streifzügen zurück.

Die Verlockung geschossenes Wild und gesammelte Kräuter zu erhalten, ist jedoch zu groß, als dass die lokale Bevölkerung sich davon abhalten lässt, die Wildnis zu betreten. Obwohl die Gilde schon mehrmals angedeutet hat, die Waldläuferei zu unterbinden und beim Ranir ein vollkommenes Zivilisten-Verbot in der Wildnis zu erbitten, wurde nie ein offizielles Schreiben eingereicht. Vermutlich liegt dies daran, dass es häufig Waldläufer sind, welche Veränderungen in der Wildnis und Biesterspuren nahe der Barrikaden melden und somit massiv zur Prävention von Angriffen und dem Schutz der gesicherten Böden beitragen.

Fragen und Kommentare gerne unten posten – vielleicht beantworte ich sie im nächsten Kurzbeitrag! 🙂

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